Unerlaubte Werbe-E-Mails – oft als Spam bezeichnet – sind in Deutschland nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtlich riskant. Bereits eine einzige unaufgeforderte Nachricht kann eine Abmahnung auslösen.
1. Rechtliche Grundlage – warum schon eine E-Mail reicht
- § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 UWG: Werbung per E-Mail ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung unzulässig – unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder Unternehmen handelt.
- DSGVO: E-Mail-Adressen sind personenbezogene Daten. Ihre unrechtmäßige Nutzung stellt einen Datenschutzverstoß dar.
- Rechtsprechung (BGH, EuGH): Bereits eine einzige unaufgeforderte Werbe-E-Mail verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Ausnahme: Werbung an Bestandskunden ist nur unter den engen Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG erlaubt:
- Adresse im Zusammenhang mit einem Kauf erhoben
- Werbung nur für ähnliche Produkte/Dienstleistungen
- Hinweis auf Widerspruchsrecht bei Erhebung
- Jederzeitige Abmeldemöglichkeit
2. Typische Inhalte einer Abmahnung
2.1 Unterlassungserklärung
Verpflichtung, künftig keine Werbe-E-Mails mehr an den Empfänger zu senden. Empfehlenswert ist eine modifizierte Unterlassungserklärung, um sich nicht zu weitgehend zu binden. Vertragsstrafe nach „Neuem Hamburger Brauch" regeln.
2.2 Erstattung von Anwaltskosten
Richtet sich nach dem Streitwert (oft 3.000–5.000 €). Bei überhöhtem Streitwert kann eine Reduzierung verhandelt werden.
2.3 Schadensersatz
Häufig zwischen 250 € und 700 € gefordert, oft auf 200–350 € reduzierbar.
2.4 DSGVO-Auskunft
Offenlegung, welche Daten gespeichert wurden und woher sie stammen. Fehler können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
3. Empfohlenes Vorgehen – Schritt für Schritt
- Frist beachten – meist 7–14 Tage, Versäumnis führt zu Klage und höheren Kosten.
- Unterlassungserklärung prüfen und anpassen – keine vorschnelle Unterschrift, modifizieren.
- Anwaltskosten und Schadensersatz verhandeln – realistische Beträge anstreben.
- DSGVO-Auskunft sorgfältig erteilen – nur wenn erforderlich und korrekt.
- Kommunikation dokumentieren – alle Schreiben und Fristen archivieren.
4. Wann ist anwaltliche Hilfe sinnvoll?
- Hohe Forderungen über 1.000 €
- Komplexe Fälle mit mehreren Empfängern oder Datenschutzverstößen
- Unsicherheit bei Rechtslage oder drohender Klage
5. Prävention – so vermeiden Sie künftige Abmahnungen
- Double-Opt-In nutzen
- Einwilligungen dokumentieren
- Abmeldelink in jeder E-Mail
- Keine ungeprüften Adresskäufe
- Regelmäßige Rechtsprüfung der Prozesse
6. Fazit
Abmahnungen wegen unerlaubter E-Mail-Werbung sind in der Regel rechtlich begründet. Wer rechtssicheres E-Mail-Marketing betreiben will, muss Einwilligungen korrekt einholen, dokumentieren und jederzeitige Abmeldungen ermöglichen. Eine schnelle, überlegte Reaktion kann Kosten senken und rechtliche Risiken minimieren.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was kostet eine Abmahnung wegen Spam?
- Zwischen 500 und 1.500 €, abhängig von Anwaltskosten, Schadensersatz und Streitwert.
- Kann ich eine Abmahnung ignorieren?
- Nein – das führt fast immer zu höheren Kosten und möglichen Bußgeldern.
- Wie vermeide ich Abmahnungen?
- Nur E-Mails an Empfänger mit dokumentierter Einwilligung senden und Opt-out-Möglichkeiten anbieten.