Abmahnung wegen unerwünschter Werbung? So wehren Sie sich.
Unerwünschte Werbung – insbesondere per E-Mail – kann schnell zu einer Abmahnung führen. Doch nicht jede Abmahnung ist berechtigt.
Was gilt als unerwünschte Werbung?
Unerwünschte Werbung ist jede Form der kommerziellen Kommunikation, die ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers erfolgt. Dazu zählen insbesondere:
- Werbe-E-Mails ohne Opt-in
- Newsletter ohne bestätigte Anmeldung (Double-Opt-in)
- Kaltakquise per E-Mail, Fax oder Telefon
Typische Fälle
- Versand von Newslettern an gekaufte Adresslisten
- Werbung an ehemalige Kunden ohne aktuelle Einwilligung
- Faxwerbung an Unternehmen ohne vorherige Zustimmung
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Bewertung erfolgt nach:
- UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
- DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), insbesondere Art. 6 und 7
- TKG (Telekommunikationsgesetz) bei Telefon- und Faxwerbung
Was tun bei einer Abmahnung?
- Ruhe bewahren: Nicht vorschnell unterschreiben oder zahlen.
- Abmahnung prüfen lassen: Ein Anwalt kann die Berechtigung und Formulierung bewerten.
- Gegenmaßnahmen einleiten: Unberechtigte Abmahnungen können zurückgewiesen werden.
- Zukünftige Werbung rechtssicher gestalten: Opt-in-Verfahren und Dokumentation optimieren.
Kosten & Risiken
Eine berechtigte Abmahnung kann Kosten für Anwaltsgebühren und Unterlassungserklärungen verursachen. Bei Wiederholung drohen hohe Vertragsstrafen.
FAQ
Ist Werbung per E-Mail ohne Einwilligung erlaubt?
Nein, in der Regel ist eine vorherige ausdrückliche Einwilligung erforderlich.
Was kostet eine Abmahnung?
Die Kosten variieren, liegen aber oft zwischen 300 und 1.000 Euro.
Kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren?
Ja, insbesondere wenn sie unberechtigt oder überzogen ist.
Was ist ein Double-Opt-in?
Ein Verfahren, bei dem der Empfänger die Anmeldung zum Newsletter aktiv bestätigt – rechtlich empfohlen.
Welche Gesetze gelten?
UWG, DSGVO und TKG – je nach Art der Werbung.
Wer sind häufige Absender von Abmahnungen wegen unerlaubter E-Mail-Werbung (Spam)?
Zu den bekanntesten und häufigsten Absendern von Abmahnungen wegen unerlaubter E-Mail-Werbung gehören:
- FORDERUNG.COM GmbH
- STARKE.recht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- GrünLAW Rechtsanwälte
- Kanzlei Torsten Thiel
- Kanzlei Stefan Richter
- Kanzlei Schnebbe, Heuser & Partner
Diese Kanzleien sind spezialisiert auf Abmahnungen im Bereich E-Mail-Marketing und UWG-Verstöße.
Hinweis: Die Nennung dieser Namen erfolgt aufgrund wiederholter öffentlicher Berichterstattung und Erfahrungsberichte aus der Praxis. Sie stellt keine Bewertung oder rechtliche Einschätzung dar.