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Schnelle, kompetente Hilfe bei Abmahnungen wegen unerlaubter E-Mail-Werbung – bundesweit und mit kostenloser Ersteinschätzung binnen 48 Stunden.
Kostenlose Ersteinschätzung
Marketingrecht
Abmahnungen niemals ignorieren.
In Deutschland ist die Rechtslage streng: Schon eine einzige Werbe-E-Mail ohne Einwilligung kann einen Wettbewerbsverstoß und Datenschutzverstoß darstellen. Abmahnungen von spezialisierten Kanzleien sind ernst zu nehmen.
Aber: Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Und selbst bei berechtigten Abmahnungen lassen sich Kosten oft erheblich reduzieren. Entscheidend ist, dass Sie richtig und rechtzeitig reagieren.
Vertragsstrafen bei Wiederholung
Eine vorschnelle Unterschrift unter eine Unterlassungserklärung kann bei Wiederholung zu hohen Vertragsstrafen führen.
Bußgelder bis 50.000 €
Datenschutzverstöße bei unerlaubter E-Mail-Werbung können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen.
Knappe Fristen
Abmahnungen setzen kurze Fristen. Wer nicht rechtzeitig reagiert, riskiert gerichtliche Schritte und deutlich höhere Kosten.
Falsche Reaktion schwächt Position
Vorschnelles Unterschreiben oder unüberlegtes Reagieren kann Ihre rechtliche Position nachhaltig schwächen.
So unterstütze ich Sie.
Rechtsprüfung der Abmahnung
Ich prüfe die Abmahnung auf Berechtigung, Formfehler und Verhältnismäßigkeit der Forderungen. Nicht jede Abmahnung ist rechtlich haltbar – und selbst berechtigte Abmahnungen enthalten oft überzogene Forderungen.
- Prüfung der Berechtigung
- Analyse von Formfehlern
- Bewertung der Verhältnismäßigkeit
Unterlassungserklärung
Ich erstelle oder überarbeite Ihre Unterlassungserklärung, um unnötige Verpflichtungen und Risiken zu vermeiden. Eine zu weit gefasste Erklärung kann Sie langfristig teuer kosten.
- Modifizierte Unterlassungserklärung
- Vermeidung überschießender Verpflichtungen
- Schutz vor Vertragsstrafenrisiken
Kostenverhandlung
Ich verhandle überhöhte Schadensersatz- und Anwaltskosten und strebe eine faire Lösung an. Gerichtliche Entscheidungen zeigen: Die geforderten Beträge sind häufig deutlich zu hoch angesetzt.
- Reduzierung von Schadensersatzforderungen
- Verhandlung der Anwaltskosten
- Außergerichtliche Einigung
DSGVO-Auskunft & Compliance
Häufig wird die Abmahnung auf einen DSGVO-Verstoß gestützt. Ich erteile die notwendige DSGVO-Auskunft und unterstütze Sie dabei, Ihre Prozesse für die Zukunft rechtskonform aufzustellen.
- Auskunft nach Art. 15 DSGVO
- Absicherung gegen künftige Verstöße
- Double-Opt-in & Dokumentation
Häufige Ursachen für Abmahnungen
Newsletter ohne Double-Opt-in
Ohne bestätigtes Double-Opt-in-Verfahren ist der Versand von Newslettern in der Regel unzulässig.
Werbung an Ex-Kunden
Werbung an frühere Kunden ohne aktuelle Einwilligung ist ein häufiger Abmahngrund.
Gekaufte E-Mail-Listen
Die Nutzung zugekaufter E-Mail-Adressen für Werbezwecke ist rechtlich hochproblematisch.
Fax- & Telefonwerbung
Auch Fax- und Telefonwerbung ohne ausdrückliche Zustimmung ist abmahnfähig.
Besonders häufig stammen Abmahnungen von Kanzleien wie Grünlaw, STARKE.recht, Kanzlei Thiel, FORDERUNG.COM GmbH oder unterlassung24.de. Jede Abmahnung ist individuell – lassen Sie sie anwaltlich prüfen, bevor Sie reagieren.
FAQ zur Abmahnung wegen E-Mail-Werbung
Was ist eine Abmahnung wegen unerlaubter Werbung?
Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, ein wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen – etwa das Versenden von E-Mails ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers.
Ist E-Mail-Werbung ohne Einwilligung erlaubt?
Nein. Nach UWG und DSGVO ist für Werbung grundsätzlich eine vorherige Zustimmung (Double-Opt-in) nötig. Es gibt klar definierte Ausnahmen – etwa für Bestandskunden. Die früher verbreitete Argumentation über ein „berechtigtes Interesse" greift seit mehreren klarstellenden Urteilen nicht mehr.
Sind solche Abmahnungen immer berechtigt?
Nicht immer. Manche sind rechtlich angreifbar oder überzogen – andere berechtigt. Insbesondere bei Schadensersatzforderungen sind die Beträge oft zu hoch. Gerichtlich zugesprochene Summen lagen in der Vergangenheit bei bis zu 500 €. Es lohnt sich, die Ansprüche zu prüfen.
Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Dann drohen gerichtliche Schritte und erheblich höhere Kosten. Außerdem kann die Angelegenheit an Datenschutzbehörden gemeldet werden – mit Bußgeldern bis zu 50.000 €. Daher: Niemals ignorieren, sondern rechtzeitig handeln.
Was kostet die anwaltliche Hilfe?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Danach erhalten Sie eine transparente Kostenübersicht, bevor Sie sich entscheiden. Ziel ist es, Ihr Kostenrisiko zu begrenzen und hohe Folgekosten zu vermeiden.
Wie schnell muss ich reagieren?
Abmahnungen setzen in der Regel knappe Fristen – oft nur wenige Tage. Je früher Sie anwaltliche Hilfe holen, desto besser lässt sich Ihre Position sichern und Kosten begrenzen.
Ruhe bewahren. Richtig handeln.
Über 10 Jahre Erfahrung
Spezialisierung auf Wettbewerbsrecht und E-Mail-Marketing-Abmahnungen. Ich kenne die Strategien der abmahnenden Kanzleien.
Schnelle Rückmeldung
Kostenlose Ersteinschätzung binnen 48 Stunden. Bei Abmahnungen zählt jede Stunde – ich reagiere entsprechend.
Transparente Kommunikation
Klare Einschätzung Ihrer Lage, ehrliche Bewertung der Erfolgsaussichten und transparente Kostenübersicht von Anfang an.
Bundesweite Beratung
Digitale Beratung ohne Anfahrtswege. Schnell, effizient und auf Augenhöhe – per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz.
So gehe ich vor.
Abmahnung einreichen
Senden Sie mir die Abmahnung zu – per E-Mail oder über das Kontaktformular. Ich melde mich binnen 48 Stunden mit einer Ersteinschätzung.
Prüfung & Strategie
Ich prüfe Berechtigung, Forderungshöhe und Formfehler. Sie erhalten eine klare Handlungsempfehlung mit transparenter Kostenübersicht.
Abwehr & Verhandlung
Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, Kosten verhandeln, DSGVO-Auskunft erteilen – ich übernehme die Kommunikation mit der Gegenseite.
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