Allgemeine Rechtsprüfung
Wir prüfen die Abmahnung auf Berechtigung, Formfehler und Verhältnismäßigkeit der Forderungen.
Unerlaubte Werbung sind keine Bagatellfälle; es können hohe Bußgelder drohen. Richtig reagieren und teuere Fehler vermeiden – wir prüfen Ihre Abmahnung schnell, kompetent und bundesweit.
Abmahnungen von Kanzleien wie Grünlaw, FORDERUNG.COM, STARKE.recht, Torsten Thiel, Stefan Richter oder unterlassung24.de sind ernst zu nehmen – wir zeigen Ihnen, was Sie tun müssen, um weiteren Schaden zu begrenzen und unnötige Kosten zu vermeiden.
In Deutschland ist die Rechtslage streng – schon eine einzige Werbe-E-Mail ohne Einwilligung kann einen Wettbewerbsverstoß und Datenschutzverstoß darstellen.
Ignorieren Sie die Abmahnung niemals:
Wir helfen Ihnen, Ruhe zu bewahren und rechtssicher zu handeln.
Wir prüfen die Abmahnung auf Berechtigung, Formfehler und Verhältnismäßigkeit der Forderungen.
Wir erstellen oder überarbeiten Ihre Unterlassungserklärung, um unnötige Verpflichtungen und Risiken zu vermeiden.
Wir verhandeln überhöhte Schadensersatz- und Anwaltskosten und streben eine faire Lösung an.
Häufig wird die Abmahnung auf einen DSGVO-Verstoß gestützt. Wir erteilen eine DSGVO-Auskunft, um die rechtliche Situation zu klären.
Besonders häufig stammen solche Abmahnungen von Kanzleien wie Grünlaw, STARKE.recht, Kanzlei Thiel, FORDERUNG.COM GmbH oder unterlassung24.de. Jede Abmahnung ist individuell – lassen Sie sie anwaltlich prüfen, bevor Sie reagieren.
Eine Abmahnung ist eine Aufforderung, ein wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen – etwa das Versenden von E‑Mails ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers.
Nein. Nach dem UWG und der DSGVO ist für Werbung grundsätzlich eine vorherige Zustimmung (Double‑Opt‑in) nötig. Es gibt jedoch auch klar definierte Ausnahmen – etwa Werbung an Bestandskunden. In der Vergangenheit wurden Werbemails an Unternehmen oft auf ein sogenanntes 'berechtigtes Interesse' gesetützt. Diese Argumentation greift allerdings, seit mehrere Urteile die Rechtslage nachgeschärft haben, nicht mehr durch. Es bleibt daher festzuhalten: Ohne die konkrete und ausdrückliche Zustimmung ist Werbung per Mail in den meisten Fällen unzulässig.
Nicht immer. Manche sind rechtlich angreifbar oder überzogen – andere hingegen berechtigt. Eine Prüfung ist entscheidend, um das Risiko richtig einzuschätzen. Insbesondere im Bereich der Schadensersatzforderungen gehen Abmahnungen oft von zu hohen Beträgen aus. Gerichtliche Auseinandersetzungen in der Vergangenheit haben Summen bis 500€ zugesprochen. Der konkrete Anspruch hängt aber stets von den konkreten Umständen ab, weshalb es sich lohnen kann, die Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls zu verhandeln.
Dann drohen gerichtliche Schritte und hohe Kosten. Außerdem kann die Angelegenheit an Datenschutzbehörden gemeldet werden – mit Bußgeldern bis zu 50.000 €.
Deshalb: niemals ignorieren, sondern rechtzeitig handeln.
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Danach erhalten Sie eine transparente Kostenübersicht, bevor Sie sich entscheiden. Das Ziel der anwaltlichen Hilfe ist es einerseits, Ihr Kostenrisiko zu begrenzen und andererseits, Ihre rechtliche Position zu stärken sowie hohe Folgekosten, die beispielsweise durch gerichtliche Auseinandersetzungen entstehen können, zu vermeiden.
Wir haben Ihre Nachricht erhalten, prüfen die Daten und melden uns binnen 48 Stunden bei Ihnen zurück.
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