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Warum der gegnerische Anwalt so handelt

Verstehen Sie die rechtlichen Hintergründe von Abmahnungen und wie Sie strategisch reagieren können

Wer eine Abmahnung wegen unerwünschter E-Mail-Werbung erhält, ist oft überrascht, verärgert oder sogar verunsichert. Viele Mandanten fragen mich in solchen Situationen: „Warum macht der gegnerische Anwalt so ein Fass auf – es war doch nur eine E-Mail?"

Die Antwort liegt weniger in persönlicher Empörung, sondern in klaren rechtlichen Rahmenbedingungen.

Der rechtliche Hintergrund

In Deutschland ist Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers grundsätzlich unzulässig. Das ergibt sich aus § 7 UWG und wird durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) flankiert. Schon eine einzige ungewollte Werbe-Mail kann als Rechtsverstoß gelten.

Der Anwalt auf der Gegenseite hat die Aufgabe, die Interessen seines Mandanten zu wahren. Aus seiner Sicht bedeutet das:

  • Unterlassung sichern – damit keine weiteren E-Mails dieser Art versendet werden.
  • Kosten ersetzt bekommen – damit sein Mandant nicht auf den Anwaltskosten sitzen bleibt.
  • Abschreckung erzielen – um zu verhindern, dass sich rechtswidrige Praktiken wiederholen.

Häufig genannte Absender solcher Abmahnungen

Im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen unerlaubter E-Mail-Werbung tauchen immer wieder bestimmte Absender auf, die in diesem Bereich regelmäßig tätig sind. Diese sind dafür bekannt, Abmahnungen zu versenden und dabei Unterlassung, Kostenerstattung und teilweise Schadensersatz zu fordern:

  • FORDERUNG.COM GmbH – bekannt für Abmahnungen im Bereich unerlaubte E-Mail-Werbung und Forderung von Unterlassungserklärungen
  • STARKE.recht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – verschickt Abmahnungen wegen Spam-Mails und macht wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend
  • GrünLAW Rechtsanwälte – aktiv bei Abmahnungen nach § 7 UWG und DSGVO wegen unzulässiger Werbung per E-Mail
  • Kanzlei Torsten Thiel – fordert in Abmahnschreiben Unterlassung, Kostenerstattung und ggf. Schadensersatz
  • Kanzlei Stefan Richter – seit Jahren bekannt für Abmahnungen wegen belästigender Werbung per elektronischer Post, oft kombiniert mit DSGVO-Auskunftsersuchen
  • Kanzlei Schnebbe, Heuser & Partner – mahnt für diverse Auftraggeber gegen Spam-Mailings ab und verschickt Unterlassungs- und Kostennoten im vierstelligen Euro-Bereich

Hinweis: Die Nennung dieser Namen erfolgt aufgrund wiederholter öffentlicher Berichterstattung und Erfahrungsberichte aus der Praxis. Sie stellt keine Bewertung oder rechtliche Einschätzung dar.

Warum das Vorgehen oft so formal wirkt

Abmahnschreiben sind meist streng juristisch formuliert. Das hat einen Grund: Sie müssen rechtlich wirksam sein und alle Ansprüche klar benennen. Für den Abgemahnten wirkt das oft überzogen – für den gegnerischen Anwalt ist es schlicht Teil seines Auftrags.

Mein Rat als Ihr Anwalt

Ich verstehe, dass Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Wichtig ist jetzt, die Vorwürfe sachlich zu prüfen und strategisch zu reagieren. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, und selbst wenn ein Verstoß vorliegt, gibt es oft Spielraum bei der Formulierung der Unterlassungserklärung oder den geforderten Kosten.

Unser Ziel ist es, die Angelegenheit für Sie schnell, rechtssicher und möglichst kostenschonend zu klären – ohne unnötige Eskalation, aber mit einem klaren Blick auf Ihre Interessen.