Maklerverträge – Prüfung, Widerruf & Abwehr unberechtigter Provisionsforderungen
Rechtssichere Beratung für Verbraucher und Unternehmen – von der Vertragsprüfung bis zur Abwehr ungerechtfertigter Forderungen.
Maklerverträge werden heute häufig digital, formularbasiert und oft unter Zeitdruck abgeschlossen – sei es über Immobilienportale, Online‑Maklerdienste oder klassische Maklerbüros. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, unklare Provisionsklauseln oder unzulässige AGB sind dabei keine Seltenheit.
Ich unterstütze Sie bei der Prüfung, Gestaltung und rechtlichen Durchsetzung rund um Maklerverträge – sowohl auf Seiten von Verbrauchern als auch Unternehmen.
Warum rechtliche Hilfe bei Maklerverträgen wichtig ist
Maklerverträge enthalten regelmäßig komplexe Regelungen zu:
- Provisionsansprüchen
- Nachweis- und Vermittlungspflichten
- Exklusivitätsklauseln
- Laufzeiten und Kündigung
- Widerrufsrechten bei Online‑Abschlüssen
- Haftung und Gewährleistung
Gerade digitale Maklerverträge sind häufig rechtlich angreifbar. Fehler in der Widerrufsbelehrung oder unklare Leistungsbeschreibungen können dazu führen, dass keine Provision geschuldet ist – auch wenn der Makler dies behauptet.
Meine Leistungen im Bereich Maklerverträge
1. Prüfung von Maklerverträgen (Immobilien & Dienstleistungen)
Ich prüfe Ihren Maklervertrag auf:
- unwirksame oder überraschende Klauseln
- fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
- unklare Provisionsregelungen
- fehlende oder unzureichende Leistungsbeschreibungen
- AGB‑Probleme und Transparenzverstöße
Sie erhalten eine klare Einschätzung, ob der Vertrag wirksam ist und welche Rechte Sie haben.
2. Abwehr unberechtigter Provisionsforderungen
Viele Provisionsforderungen sind rechtlich nicht durchsetzbar, z. B. wenn:
- kein wirksamer Maklervertrag vorliegt
- der Makler keine echte Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht hat
- der Vertrag online abgeschlossen wurde, aber die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war
- der Makler seine Pflichten verletzt hat
- die Immobilie ohne Maklerkontakt gefunden wurde
Ich unterstütze Sie bei der Abwehr solcher Forderungen – außergerichtlich und gerichtlich.
3. Durchsetzung von Widerrufsrechten bei Online‑Maklerverträgen
Wird ein Maklervertrag online oder per E‑Mail abgeschlossen, gelten strenge Regeln:
- Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung
- 14‑tägige Widerrufsfrist
- Verlängerung auf bis zu 12 Monate bei Fehlern
- Nachweispflichten des Maklers
Ein wirksamer Widerruf kann dazu führen, dass keine Provision geschuldet wird.
4. Beratung für Unternehmen & Vermieter
Auch Unternehmen und Vermieter profitieren von klaren, rechtssicheren Maklerverträgen. Ich unterstütze bei:
- Vertragsgestaltung
- Prüfung von Provisionsmodellen
- Streitigkeiten mit Maklern
- digitalen Vertragsprozessen
- Compliance‑Fragen
Typische Fälle aus der Praxis
- „Ich habe online einen Maklervertrag abgeschlossen – muss ich wirklich zahlen?“
- „Der Makler hat nichts getan, fordert aber Provision.“
- „Ich wurde falsch über mein Widerrufsrecht informiert.“
- „Der Makler meldet sich erst nach Monaten – ist die Provision noch fällig?“
- „Ich habe die Immobilie selbst gefunden – trotzdem Provisionsanspruch?“
Solche Fälle sind häufig – und oft erfolgreich angreifbar.
Warum meine Kanzlei?
- Spezialisierung auf Vertragsrecht & digitale Vertragsabschlüsse
- Erfahrung mit komplexen AGB‑ und Widerrufsfragen
- Schnelle, digitale Beratung bundesweit
- Klare Einschätzung der Erfolgsaussichten
- Transparente Kosten
Maklerverträge sind ein rechtlich anspruchsvolles Feld – insbesondere, wenn sie digital abgeschlossen werden. Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Kontakt & Ersteinschätzung
Sie haben eine Provisionsforderung erhalten oder möchten einen Maklervertrag prüfen lassen?
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